Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Phos-Chor EO und seinen BesucherInnen. 

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Konzertplan und Anfangszeiten

Die gültigen Konzertpläne mit den Anfangszeiten und Konzertorten werden in den vom Chor herausgegebenen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Chor vorbehalten. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt der Phos-Chor EO keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Öffnungszeiten

a) Die Abendkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Website des Chores phos-chor.it angegebenen Zeiten geöffnet.

b) Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor und schließt mit Konzertbeginn.

Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen

Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des Chores genannten Zeitpunkten.Kartenbestellungen sind online möglich und werden durch Tickethome gebührenpflichtig bearbeitet. Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Beim Online-Kartenverkauf können nur ausgewählte Ermäßigungen angeboten werden. Zahlungen sind nur mit Kreditkarte möglich. Es gelten die Bedingungen des Servicepartners Tickethome.Reservierungen können auch telefonisch oder per mail erfolgen. Näheres auf www.phos-chor.it. Die jeweiligen Eintrittspreise sind auf der Website www.phos-chor.it und Tickethome gelistet. 

Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten, Absage

Eintrittskarten können gegen eine Gebühr pro Karte und bis zu drei Tage vor der Veranstaltung zurückgenommen oder getauscht werden. Der Geldwert der Eintrittskarte wird in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Absage durch den Phos-Chor EO ohne Terminalternative werden die Eintrittskarten rückerstattet. 

Einlass zu den Konzerten

a) Die Konzertlokale werden in der Regel 1 Stunde vor der Vorstellung geöffnet.

b) Beim Einlass ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte sowie, bei ermäßigten Karten, der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.

c) Nach Konzertbeginn können Besucher nur nach Möglichkeit in einer geeigneten Pause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden.

Garderobe

Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) können auf eigene Verantwortung im Foyer selbst und kostenlos aufgehängt werden. 

Bild- und/oder Tonaufnahmen

a) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Konzerten des Chores sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadensersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

b) Für den Fall, dass der Chor ein Konzert aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung verwertet werden dürfen. Von Fall zu Fall erfolgt ein entsprechender Hinweis durch Veröffentlichung.

Diese AGB treten am 01.02.2024 in Kraft.

 


Das einfache Ticketsystem